Mitglieder des neuen Stiftungsrates (von links nach rechts): Jörg Leeners, Angela Hepting, Daniel Derungs, Beat Zindel (Präsident), Martin Bässler (Vizepräsident), Silvio Dietrich, Andreas Hirzel (Geschäftsleitung) und Sabina Schär.

Erfolgsmodell «Bündner Standard» wird auf neue Zielgruppen ausgeweitet

Körperliche Gewalt, Mobbing, Drohungen, sexuelle Verletzungen: Für den Schutz gegen solche Grenzverletzungen und den Umgang mit ihnen wurde in Graubünden mit dem «Bündner Standard» Pionierarbeit im Kinder- und Jugendbereich geleistet. Jetzt wird das inzwischen schon im Ausland benutzte Arbeitsinstrument aus Graubünden auf weitere Zielgruppen ausgeweitet.

Vor wenigen Wochen wurde in Chur die Stiftung «Bündner Standard» gegründet. Der Zweck der Stiftung: Sie stellt ein Instrument zur professionellen Bearbeitung in Fällen von Grenzverletzungen zur Verfügung, sensibilisiert gegenüber psychischen, physischen und sexuellen Grenzverletzungen und trägt zur Prävention in diesem Bereich bei. Die Stiftung leistet damit einen Beitrag zum Schutz der Integrität von Menschen. Sie stellt Organisationen und Vereine ein Instrument, Wissen und Erfahrung zur Verfügung im Umgang mit Grenzüberschreitungen. Der «Bündner Standard» findet seit 10 Jahren im institutionellen Kinder- und Jugendbereich erfolgreich Anwendung.  Das Arbeitsinstrument, welches durchaus auch präventive Wirkung zeigt, soll künftig weiteren Zielgruppen zur Verfügung stehen.

Die Stiftung «Bündner Standard» basiert auf dem bestehenden Arbeitsinstrument «Bündner Standard». Dieses Instrument wurde 2011 als Wegleitung zum Umgang, zur Früherkennung resp. Verhinderung und zur professionellen Bearbeitung von Grenzverletzungen im Kinder- und Jugendbereich geschaffen. Als Grenzverletzungen gelten Verletzungen der Integrität mit Überschreitungen der körperlichen, psychischen und sexuellen Grenzen. Konkret geht es um körperliche Gewalt, Drohungen, Mobbing, aber auch sexuelle Grenzverletzungen.

Der Bündner Spital- und Heimverband hat ab 2011 das Vorgehen im Fall von Grenzüberschreitungen in ihren Kinder- und Jugend-Institutionen professionalisiert. Die im Verband organisierten Institutionen erarbeiteten den «Bündner Standard» im Umgang mit grenzverletzendem Verhalten für Kinder- und Jugendinstitutionen. Dieses Instrument trägt seither wesentlich bei zur Verhinderung von Grenzverletzungen und zum professionellen Umgang bei Vorfällen. Der «Bündner Standard» hilft bei der Einstufung von Vorfällen in vier verschiedene Schweregrade. Er klärt, wer im konkreten Fall benachrichtigt werden muss, wie der Fall dokumentiert wird und welche Massnahmen eingeleitet werden müssen.

Grosses Interesse anderer Zielgruppen

Mit der Gründung der Stiftung wird der «Bündner Standard» über den Kinder- und Jugendbereich hinaus für neue Zielgruppen angepasst werden können. «Aus den positiven Erfahrungen im Jugendsegment entstand der Wunsch anderer Bereich nach einem solchen Arbeitsinstrument», sagt Beat Zindel, Präsident des Stiftungsrates. Beim bisherigen Kernteam «Bündner Standard» seien zahlreiche Wünsche zur Ausweitung für Adaptionen des «Bündner Standards» eingetroffen. Als Beispiele dazu nennt Zindel Bereiche wie: obligatorische Schule, Alters- und Pflegebereich, erwachsene Menschen mit Beeinträchtigung, familienergänzende Betreuungsangebote, Sport.

Klärung verschiedenster Fragen

Die Stiftung wird den «Bündner Standard» künftig auf verschiedenste Zielgruppen ausweiten und damit die Sensibilität für die Thematik stärken. «Das arbeiten mit dem ‘Bündner Standard’ gewährleistet Transparenz und bietet allen Beteiligten Orientierung und Sicherheit in äusserst herausfordernden Situationen», so Zindel. Der «Bündner Standard» klärt verschiedene Fragen zu Grenzverletzungen: Wie können Schutz und Integrität der betroffenen Menschen gewährleistet werden? Welches Verhalten der Lehr-, Aufsichts- oder Führungspersonen gegenüber den ihnen anvertrauten Menschen ist aus ethischer Sicht richtig – oder falsch? Welche Wortwahl kann schon eine Grenzüberschreitung sein?

Neu mit spezifischen Adaptionen

Die Stiftung plant die Entwicklung von mehreren Versionen des «Bündner Standards», ausgehend von einer neutralen Basisversion für alle Zielgruppen. Diese Basisversion ersetzt den bisherigen «Bündner Standard» für Kinder- und Jugendinstitutionen. «Darauf aufbauend werden mehrere spezifische Adaptionen, abgestimmt auf die jeweiligen Gruppen oder gar Untergruppen, erarbeitet», sagt Zindel weiter. Denn tolerierte und nicht tolerierte Handlungen können sich innerhalb der gleichen Organisation unterscheiden: Bei Sportteams mit volljährigen Junioren oder Juniorinnen wird z.B. das Teilen einer Garderobe von gleichgeschlechtlichen Trainerinnen/Trainern und Spielerinnen/Spielern toleriert – in Mannschaften mit Minderjährigen ist dies jedoch nicht tolerierbar.

Professionalisierung mit Geschäftsführer

Um die grosse Nachfrage decken und die Arbeiten bewältigen zu können, stellte die Stiftung Andreas Hirzel als ersten Geschäftsführer an. In seine Verantwortung wird auch die Digitalisierung aller Dokumente, Vorlagen und Formulare des «Bündner Standards» fallen. Der «Bündner Standard» besteht bis anhin aus einem physischen Ordner (2. Auflage 2017) mit der Beschreibung für die Anwendung des Konzeptes, Fachtexten, Praxisbeispiele. Ergänzt wird er durch auf der Website zur Verfügung gestellte Dokumente.

Bereits in Deutschland und Österreich verbreitet

Das Arbeitsinstrument wird inzwischen in den Bündner Kinder- und Jugendinstitutionen flächendeckend und sogar schweizweit in vielen Institutionen angewendet. Auch in Teilen Deutschlands und Österreichs ist der «Bündner Standard» bereits verbreitet.

Die Stiftung Bündner Standard ist nicht gewinnorientiert. Die Mitglieder des Stiftungsrates arbeiten ehrenamtlich. Erarbeitet wurde der «Bündner Standard» 2011 von der Konferenz Kinder und Jugend des Bündner Spital- und Heimverbands.

www.buendner-standard.ch

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